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Förderung der Vermögensbildung

Die möglichen Anlageformen sind nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz gesetzlich geregelt. Seit dem 01.01.1999 gibt es 2 parallele Möglichkeiten seine Vermögenswirksamen Leistungen anzulegen.

1. Bausparverträge
2. Beteiligungen für Produktivsparen (Genossenschaftssparen)

 
Bausparvertrag
Produktivsparen
Einzahlungen pro Jahr
480.- €
400.- €
staatl. Förderung
8,8%
18%
 

Die Einkommensgrenzen sindbei beiden Verträgen bei einem zu versteuerndem
Einkommen:
17.900,00 € für Alleinstehende
35.800,00 € für Verheiratete

Wohnungsbaugenossenschaften haben den Vorteil bei Produktivsparverträgen, dass sie zusätzlich noch nach dem Wohnungsbauprämiengesetz gefördert werden.Wohnungsbaugenossenschaften haben den Vorteil bei Produktivsparverträgen, dass sie zusätzlich noch nach dem Wohnungsbauprämiengesetz gefördert werden.

Wohnungsbaugenossenschaft

 
Förderung
Jährliche Einzahlung
480.- €
Förderung nach 5.VermBG
400,00 €
18%
72,00 €
Wohnungsbauprämie
80,00 €
8,8%
7,04 €
Jährliche Fördersumme
79,04 €

Unterhält der Arbeitnehmer zusätzlich einen Bausparvertrag, wird dieser ebenfalls wie folgt gefördert:

Bausparvertrag

 
Förderung
Jährliche Einzahlung
480.- €
Wohnungsbauprämie
480,00 €
8,8 %
42,24 €
Jährliche Fördersumme
42,24 €

Der Arbeitnehmer erhält beim Genossenschaftssparen bedeutend mehr staatliche Zuschüsse als beim Bausparen.